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CZV Weiterbildungskurs  (7h)

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Für Gütertransporte ist seit dem 1. September 2014 in der Schweiz der Fähigkeitsausweis obligatorisch, für den Personentransport ist dies seit dem 1. September 2013 der Fall. Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.

Fünf Tage in fünf Jahren

Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurs absolviert werden. Auch wer den Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport besitzt/benötigt, muss nur fünf Kurstage besuchen und kann die Kursthemen beliebig wählen.

Harmonisierung der Ablaufdaten

Die meisten Fähigkeitsausweise enthalten unterschiedliche Ablaufdaten für den Personen- und den Gütertransport. Diese sollen nun harmonisiert werden. Das Bundesamt für Strassen hat entsprechende Weisungen erlassen (Inkrafttreten: 1.9.2014). Personen, die einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und für den Gütertransport besitzen, erhalten bei der nächsten Erneuerung einen Fähigkeitsausweis mit dem gleichen Ablaufdatum für beide Kategorien. Das Ablaufdatum hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.

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08:00 -12:00 und 13:00 bis 17:00

(Ausnahmen während stattfindenden Kursen)

5325 Leibstadt

 

info@lerne-retten.ch

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